Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB
Saskia Habersang Fotografie schließt Werk-, Werklieferungs- und Lieferverträge nur unter Geltung dieser AGB ab. Anderslautende AGB entfalten erst Geltung, soweit Saskia Habersang Fotografie diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Soweit anderslautende AGB nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, entfalten sie keine Geltung im jeweiligen Vertragsverhältnis. Eines ausdrücklichen Widerspruchs von Saskia Habersang Fotografie gegen diese Bedingungen bedarf es nicht.

2. Angebot, Grundlagen der Aufträge

Kostenvoranschläge, Angebote und Zeichnungen unterliegen zumindest dem Urheberrecht von Saskia Habersang Fotografie. Soweit bildliche Wiedergaben im Angebot vorhanden sind, ist deren Verwendung außerhalb des konkreten Angebotsverhältnisses, insbesondere die Vervielfältigung und Weitergabe der Abbildung unzulässig.

Bei der Übermittlung von Daten auf andere Weise, als durch eingeschriebenen Brief, also insbesondere durch einfache Post, Telefax oder E-Mail trägt der Kunde von Saskia Habersang Fotografie das Risiko der ordnungsgemäßen Übermittlung. Diese Sendungen gelten als zugegangen, wenn ihr Zugang nach dem gewöhnlichen Geschehensablauf erwartet werden kann. Als gewöhnlicher Geschehensablauf wird vereinbart, dass Briefe drei Kalendertage nach Aufgabe zur Post, Telefaxsendungen und E-Mails am auf die Absendung folgenden Kalendertag als zugegangen gelten.

3. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt durch Auftragsbestätigung von Saskia Habersang Fotografie unter Beifügung der AGB oder eines Hinweises auf die Einsehbarkeit der AGB unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel. Sollte kein schriftliches Angebot existieren, sowie keine schriftliche Bestellung eingegangen sein, ist der Auftrag gleichwohl schriftlich zu bestätigen und wie oben zu verfahren.

4. Lieferzeiten
In Angeboten benannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Sollten Lieferfristen verbindlich vereinbart werden, beginnt die Lieferfrist erst mit dem Datum, an dem der Vertragspartner seine übernommenen Pflichten erfüllt hat, insbesondere Termine für Aufnahmen vereinbart hat und evtl. Gegenstände und/oder Tiere zur Aufnahme bereitgestellt hat. Gerät der Vertragspartner mit vereinbarten Zuarbeiten in Verzug, so ist die Zeit dieses Verzuges auf die Liefertermine aufzuaddieren. Bei nachträglichen Vertragsänderungen und -anpassungen verlängert sich die Lieferfrist ebenfalls angemessen.
Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist auch bei verspäteter Lieferung verpflichtet, den Vertragsgegenstand abzunehmen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
In Angeboten benannte Preise sind für einen Monat freibleibend. Nach Ablauf dieser Zeit sich ergebende Listenpreisänderungen gelten als vereinbart. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Saskia Habersang Fotografie derzeit über die Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerfrei gem. § 19 Abs. 2 UStG agiert. Zahlungen werden fällig sofort mit Zugang der Rechnung. Die Leistung wird erst geschuldet, wenn die Zahlung eingegangen ist. Es wird ausdrücklich Vorkasse vereinbart. Verzug tritt gesetzlich 30 Tage nach Rechnungstellung ein, § 286 Abs. 3 BGB. Abweichende Zahlungsziele sind schriftlich zu vereinbaren und bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Saskia Habersang Fotografie.

Alle Preise von Saskia Habersang Fotografie gelten ab Betriebssitz. Kosten für Versendung und Versicherung werden zusätzlich berechnet. Der Versand per E-Mail und/oder Gestellung eines Webspace in einer Cloud, bspw. einer Dropbox wird ergeht kostenfrei. Alle Preise von Saskia Habersang Fotografie verstehen sich ab dem Zeitpunkt, ab dem die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 2 UStG nicht mehr eingreift, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik Deutschland. Sollte die Mehrwertsteuer im konkreten Geschäft im Auslandsverkehr anfallen, wird sie stets in Rechnungen ausgewiesen und mit berechnet.

6. Gefahrübergang
Sämtliche Lieferungen von Saskia Habersang Fotografie erfolgen ab Betriebssitz. Der Vertragspartner trägt das Transportrisiko bei verkörperten Darstellungen. Saskia Habersang Fotografie trägt das Risiko der barrierefreien Bereitstellung in der Cloud.

Sollte der Versand durch Saskia Habersang Fotografie vereinbart sein, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung mit der Übergabe an den jeweiligen Versanddienstleister von Saskia Habersang Fotografie auf den Vertragspartner über. Saskia Habersang Fotografie schuldet in diesem Falle lediglich die Verpackung der Ware in eigenüblicher Sorgfalt.

Sollte der Versand durch Saskia Habersang Fotografie vereinbart sein, so wird dieser ungeachtet der vorstehenden Regelung stets auf gesonderte Kosten und gesonderte Berechnung gegenüber der Vertragspartei erfolgen. Sollte eine Anlieferung durch Saskia Habersang Fotografie selbst vereinbart sein, so gilt als Liefer- und Leistungsort 77815 Bühl. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges des Vertragsgegenstandes geht mit Verlassen des Betriebsgrundstückes von Saskia Habersang Fotografie durch das Transportfahrzeug auf den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand bleibt bis zu seiner vollständigen Bezahlung Eigentum von Saskia Habersang Fotografie. Der Vertragspartner hat Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den Vertragsgegenstand von Saskia Habersang Fotografie unverzüglich, spätestens jedoch drei Kalendertage nach Kenntnis über die Maßnahme schriftlich anzuzeigen.

8. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Saskia Habersang Fotografie ist zunächst innerhalb angemessener Frist die Möglichkeit der Nacherfüllung zu gewähren. Diese erfolgt nach Wahl von Saskia Habersang Fotografie durch Nachbesserung oder durch Nachlieferung oder Neuerstellung der Aufnahmen. Saskia Habersang Fotografie ist berechtigt, die Nacherfüllung durch beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wird ausgeschlossen für den Fall, dass das Produkt für den Vertragspartner individualisiert worden ist. Vorstehende Regelungen über Gewährleistungen lassen die gesetzlichen Beweislastregelungen unberührt.

9. Haftung
Maßstab für jede Haftung ist die Sorgfalt, die Saskia Habersang Fotografie in eigenen Angelegenheiten pflegt. Saskia Habersang Fotografie haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind.

Die Haftung ist beschränkt auf den unmittelbaren Schaden. Ausgeschlossen ist die Haftung für Mangelfolgeschäden, sowie für sog. Weiterfresserschäden. Weiter ist die Haftung beschränkt auf den zum Zeitpunkte des Vertragsschlusses typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden. Saskia Habersang Fotografie haftet im Falle der Unmöglichkeit der Leistung durch höhere Gewalt überhaupt nicht, im Falle der Unmöglichkeit der Leistung, ohne dass höhere Gewalt vorliegt nach den Maßstäben dieser Regelung. Der vorstehende Haftungsmaßstab soll auch für den Fall eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen gelten.

Die gesetzlichen Vorschriften der Produzentenhaftung gegenüber Verbrauchern, sowie gegenüber natürlichen Personen bleiben unberührt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie für Schäden an Leben Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsvorschriften lassen die gesetzliche Regelung der Beweislast unberührt.

10. Rücktrittsrechte
Der Vertragspartner hat das Recht, sich vom Vertrage durch Rücktritt zu lösen, wenn Saskia Habersang Fotografie sich in gem. Ziff. IX dieser AGB zu vertretendem Verzuge befindet, sofern Saskia Habersang Fotografie vorher vom Vertragspartner mit Setzung einer angemessenen Nachfrist abgemahnt wurde. Beide Parteien haben das Recht, sich vom Vertrage durch Rücktritt im Falle der Unmöglichkeit zu lösen. Ist die Unmöglichkeit durch den Vertragspartner zu vertreten, so behält sich Saskia Habersang Fotografie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.

11. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht
Saskia Habersang Fotografie wird auf bestehende gewerbliche Schutzrechte nicht hinweisen. Gleichwohl stehen alle gewerblichen Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht an den Aufnahmen Saskia Habersang Fotografie zu.

In der Veräußerung des Produktes liegt keine Übertragung irgendwelcher gewerblichen Schutzrechte. Ausschließlich das Nutzungsrecht am übereigneten Produkt, geht nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen über. Der Kunde hat das Recht, die erhaltenen Aufnahmen zu kopieren, zu drucken und privat, also nicht gewerblich, zu veröffentlichen. Dabei ist Saskia Habersang Fotografie mit voller Firmierung als Urheberrechtsinhaber zu benennen. Dies hat mindestens in der Form: „Urheberrecht bei Saskia Habersang Fotografie“ neben oder auf der Fotografie in einer gut lesbaren Größe von mindestens 8 Pixel – Schrift zu erfolgen.

Der Kunde hat kein Recht, die erhaltenen Aufnahmen nachzubearbeiten, zu retuschieren, zu verändern oder anderweitig zu manipulieren.

Saskia Habersang Fotografie behält sich das Urheberrecht an den Aufnahmen vollständig vor. Insbesondere darf Saskia Habersang Fotografie die Aufnahmen ohne Einschränkung selbst nutzen und weiterlizenzieren. Dieses Nutzungsrecht bezieht sich auch auf das Veröffentlichen von Aufnahmen, auf denen andere Menschen sicht- und erkennbar sind.

12. Online – Verträge, Webshop
Saskia Habersang Fotografie haftet nicht für auf den Webseiten von Saskia Habersang Fotografie präsentierte Links. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich sowohl auf Vollständigkeit, also auch auf Richtigkeit und/oder die Präsentation möglicherweise strafbarer Inhalte.

Saskia Habersang Fotografie haftet auf eigenen Webseiten und in Webshops nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

13. Rechtswahl, Vertragssprache
Es gilt das deutsche Sachrecht mit Ausnahme des Wiener UN-Kaufrechts. Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.

14. Gerichtsstand
Sofern der Vertragspartner Kaufmann i. S. d. §§ 1 ff. HGB ist, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen der Saskia Habersang Fotografie 77815 Bühl. Ist der Vertragspartner kein Kaufmann i. S. d. HGB, so bestimmt sich der Gerichtsstand nach allgemeinen Regeln.

15. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen von Saskia Habersang Fotografie bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Als Schriftform gilt die Textform erst nach Erhalt einer Lesebestätigung, die vom jeweiligen Erklärungsempfänger angefordert wird, durch den Erklärungsabsender.